Ist ein Elektisches Hundehalsband (nicht zu verwechseln mit einem LED-Hundehalsband) eine sinnvolle Erziehungsmethode für Hunde oder einfach nur Folter? Sind bspw. elektrische Antibellhalsbänder, die den Hund mit Strom bestrafen, eine legitime Erziehungsmethode? Das deutsche Tierschutzgesetz liefert eine klare Position gegen die Straf-Halsbänder mit Strom.
Der Kauf und Besitz von elektrischen Hundehalsbändern ist in Deutschland und der gesamten EU nicht illegal, die Verwendung verstößt jedoch beispielsweise in Deutschland und Österreich gegen die jeweiligen Tierschutzgesetze der Länder. In Österreich gilt hier § 5 Abs. 2 Nr. 3 a) und b) TierSchG. In Deutschland ist § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) die einschlägige Norm.
Abgesehen von der rechtlichen Situation würden solche Instrumente keine gute Erziehung ersetzen und keine Erziehungsfehler korrigieren, sondern von dem Hund lediglich als Folter empfunden werden. Im harmlosesten Fall wird der Hund durch die Stromsignale irritiert, da er die Verknüpfung zwischen dem Signal und seinem Verhalten nicht herstellen kann.
In Ausnahmefällen kann es zwar erforderlich sein, eine negative Verhaltenskette zu unterbrechen, etwa durch kurzes Erschrecken mittels Geräuschen. Generell gilt jedoch, dass Strafen in der Hundeerziehung nicht halb so erfolgreich sind wie eine positive Motivation, Verstärkung des erwünschten Verhaltens durch Lob und Leckerlis sowie das Ignorieren des negativen Verhaltens, da sich durch verstärkte Aufmerksamkeit – für ein soziales Tier wie den Hund stellt auch Strafe eine solche dar – das unerwünschte Verhalten manifestieren kann und der Besitzer sich in der Situation sieht, immer härtere Strafen anwenden zu müssen, die sich selbst erforderlich machen.
Daher rührt auch die Motivation, elektrische Hundehalsbänder anzuwenden.
Auch zur Ausbildung von Jagdhunden gibt es Meinungen, die den Einsatz von elektrischen Halsbändern für wünschenswert halten und sich dementsprechend für eine bundesweite Legalisierung dieser Halsbänder einsetzen.
Das zuständige Bundesministerium setzte diesem Anliegen entgegen, dass keine hinreichenden Argumente vorliegen würden, die den Einsatz eines Elektrischen Hundehalsbandes rechtfertigen könnten und bessere Alternativen zur Verfügung stünden.