Auszug aus der Rennordnung

Allgemeine Bestimmungen (Gültig für alle Klassen)

Das Mindestalter für Fahrer beträgt:
– in Klasse Unlimited und 8-Hunde 18 Jahre
– in Klasse 6-Hunde 16 Jahre
– in Klasse 4-Hunde und Pulka/Skijöring 14 Jahre

Ausnahmen können in Einzelfällen durch den Rennleiter genehmigt werden.
Hunde können zu einer Gesundheitsuntersuchung vor dem Rennen durch den Renntierarzt aufgerufen werden.
Wenn ein Fahrer sich einer solchen tierärztlichen Untersuchung widersetzt, wird das Gespann disqualifiziert.
An Rennen teilnehmende Hunde müssen mindestens 12 Monate alt sein.
Hunde oder Ausrüstungsgegenstände, die aus einem Zwinger stammen, in dem ansteckende Krankheiten (wie z.B. Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose o.ä.) herrschen, dürfen nicht zum Rennen mitgebracht werden.
Stellt der Renntierarzt bei einem auf dem Renngelände anwesenden Hund eine ansteckende Erkrankung fest so wird das Gespann vom Rennleiter disqualifiziert. Alle zu diesem Gespann gehörenden Hunde müssen sofort vom
Renngelände entfernt werden.
Jeder auf dem Renngelände anwesende Hund muß eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut nachweisen können. Darüber hinaus gehende Impfungen müssen in der
Rennausschreibung aufgeführt sein.

Markierung der Hunde

Bei Rennen, die aus mehreren Läufen bestehen, soll jeder Hund eines Teams vor dem Start zum ersten Lauf oder unmittelbar nach dem Zieleinlauf des ersten Laufs markiert werden.
Hunde, die bei einem Rennen, das aus mehr als zwei Läufen besteht, nach dem ersten Lauf disqualifiziert wurden, müssen eine spezielle Markierung erhalten, so daß sie bei einem darauf folgenden Lauf nicht mehr eingesetzt werden können.

Medikamente

Die Anwendung von Medikamenten und / oder die Durchführung von Maßnahmen (entsprechend den ESDRA Doping-Regeln), die den Zweck haben, Krankheiten oder Verletzungen zu unterdrücken, oder die physische
und / oder psychische Leistungsfähigkeit des Hundes zu steigern, sind verboten.
Die Anwendung von Medikamenten und / oder die Durchführung von Maßnahmen (entsprechend den Dopingregeln des IOC) mit dem Zweck, die physische und / oder psychische Leistungsfähigkeit des Fahrers zu steigern, sind verboten.

Dopingkontrollen

Der Rennleiter ist berechtigt Dopingkontrollen durchführen zu lassen.
Bei Dopingkontrollen werden die aktuellen ESDRA-Doping-Regeln, die ESDRA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden, sowie die ESDRA-Richtlinien für die Durchführung der Doping-Kontrollen angewendet.

[Quelle: Deutscher Schlittenhundesport Verband]