Der Hund am Arbeitsplatz

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber berechtigt, seinen Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz zu untersagen.
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Mitbringen des Hundes aber gestattet oder über längere Zeit geduldet, so kann er die Anwesenheit des Hundes im Arbeitszimmer nur dann untersagen, wenn gewichtige Gründe (z.B. ¨rger mit Mitarbeitern, Belästigungen des Publikumsverkehrs, hygienische Gründe) gegen ein Verbleiben des Tieres am Arbeitsplatz vorliegen.


[Amtsgricht Heidelberg, Az.: 5 Ca 454/91]