Ein Hundehalter, der drei ausgewachsene Schäferhunde ausführte, diese nicht angeleint und auch keine Leinen bei sich führt, um im Notfall die Hunde anleinen zu können, handelt fahrlässig.
Wird in einer solchen Situation ein Jogger von einem dieser drei Tiere angefallen oder verletzt, so macht sich der Hundehalter einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
Erst recht gilt dies dann, wenn dem Hundehalter die Aggressivität eines seiner Tiere bekannt war und gerade auch dieses Tier unvermittelt und plötzlich den Jogger angegriffen hat.
[Amtsgricht Achen, Az.: Cs 50/94]